Förderung entstandener Umsatzsteuer und ökologisch erzeugter Produkte im Rahmen des EU-Schulprogramms (FRL Umsatzsteuerförderung und Öko – RL UStÖkoSchulpr/2021)
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Wenn Sie Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen im Rahmen des EU-Schulprogramms mit Lebensmitteln beliefern, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die dabei entstandene Umsatzsteuer erstattet werden. Darüber hinaus können Sie einen Zuschuss für die Lieferung von Bio-Lebensmitteln bekommen.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Lieferantin und Lieferant von frischem Obst, Gemüse und Milch nach dem EU-Schulprogramm durch die Erstattung der Umsatzsteuer. Zusätzlich erhalten Sie eine Förderung für die Lieferung insbesondere von ökologisch erzeugten Lebensmitteln.
Im Rahmen des EU-Schulprogramms können Kinderkrippen und Kindergärten sowie Grund- und Förderschulen der Klassenstufe 1 bis 4 in Sachsen kostenlos pro Woche 2 Portionen Milch anbieten. Für Grund- und Förderschulen gibt es zusätzlich 2 Portionen Obst/Gemüse je Kind.
Die Höhe des Zuschusses entspricht der für die geförderten Lieferungen entstandenen Umsatzsteuer.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung entstandener Umsatzsteuer und ökologisch erzeugter Produkte im Rahmen des EU-Schulprogramms (FRL Umsatzsteuerförderung und Öko – RL UStÖkoSchulpr/2021)
Wer kann Förderung entstandener Umsatzsteuer und ökologisch erzeugter Produkte im Rahmen des EU-Schulprogramms (FRL Umsatzsteuerförderung und Öko – RL UStÖkoSchulpr/2021) beantragen?+
Was wird mit Förderung entstandener Umsatzsteuer und ökologisch erzeugter Produkte im Rahmen des EU-Schulprogramms (FRL Umsatzsteuerförderung und Öko – RL UStÖkoSchulpr/2021) gefördert?+
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