Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
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Antragstellung
–
Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
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Wenn Sie öffentliche Sport- und Spielanlagen bauen oder sanieren wollen oder ihre Weiterentwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Bereitstellung bedarfs- und DIN-gerechter Sportstätten sowie bei der Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie die Anmeldung beim zuständigen Landkreis beziehungsweise als anerkannte Sportorganisationen über den Landkreis beim Landessportbund Thüringen ein. Von dort wird Ihr Antrag an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport weitergeleitet. Alle Anmeldungen müssen dem Ministerium bis zum 1.7. des laufenden Jahres vorliegen.
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Was wird mit Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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