Förderung des Sports (Sportförderrichtlinien)
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM BW)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM BW)
Wenn Sie als Sportorganisation im Breiten- und Vereinssport aktiv sind und finanzielle Unterstützung beim Sportstättenbau, bei der Beschaffung von Sportgeräten oder bei der Beschäftigung von Trainerinnen und Trainer benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Sportorganisation des Landes bei der Finanzierung Ihrer Aktivitäten im Breiten- und Vereinssport.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. des Förderjahres über den Landessportverband Baden-Württemberg schriftlich oder elektronisch an das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Antragsberechtigt ist der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV).
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung des Sports (Sportförderrichtlinien)
Was wird mit Förderung des Sports (Sportförderrichtlinien) gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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