ZuschussAktiv

Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV)

Zuständige Bezirksregierung Bayern

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Wenn Sie in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Die Höhe der Förderung bei Infrastrukturmaßnahmen ist abhängig von dem zu fördernden Vorhaben, beträgt jedoch maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Die Höhe des Zuschusses im Rahmen der Fahrzeugförderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Fördersatz bei Schienenfahrzeugen auf bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten festgesetzt werden. Für die Förderung von Omnibussen werden vom für Verkehr zuständigen Staatsministerium Festbeträge festgelegt.

Die Höhe der ÖPNV-Zuweisungen an einzelne Aufgabenträger wird im Haushalt festgesetzt. Die Eigenbeteiligung des Aufgabenträgers muss mindestens 33 und ein Drittel Prozent betragen.

Das Antragsverfahren für Infrastrukturvorhaben ist mehrstufig. Im 1. Schritt melden Sie bitte Ihr Projekt zur Aufnahme in das Investitionsförderungsprogramm bei der örtlich zuständigen Regierung frühzeitig vor dem beabsichtigten Baubeginn an. Danach werden die von der Regierung gemeldeten Vorhaben von den Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit in das Landesprogramm aufgenommen. Anschließend können Sie Ihren Förderantrag bei der zuständigen Regierung stellen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV)

Wer kann Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV) beantragen?+
Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in bayern. Wenn Sie in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Bayern investieren, können Sie unter bestimm…
Was wird mit Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV) gefördert?+
Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV) fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Wenn Sie in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wie beantrage ich Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV)?+
Der Antrag auf Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV) wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Zuständige Bezirksregierung Bayern.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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