Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV)
Zuständige Bezirksregierung Bayern
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Die Höhe der Förderung bei Infrastrukturmaßnahmen ist abhängig von dem zu fördernden Vorhaben, beträgt jedoch maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Höhe des Zuschusses im Rahmen der Fahrzeugförderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Fördersatz bei Schienenfahrzeugen auf bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten festgesetzt werden. Für die Förderung von Omnibussen werden vom für Verkehr zuständigen Staatsministerium Festbeträge festgelegt.
Die Höhe der ÖPNV-Zuweisungen an einzelne Aufgabenträger wird im Haushalt festgesetzt. Die Eigenbeteiligung des Aufgabenträgers muss mindestens 33 und ein Drittel Prozent betragen.
Das Antragsverfahren für Infrastrukturvorhaben ist mehrstufig. Im 1. Schritt melden Sie bitte Ihr Projekt zur Aufnahme in das Investitionsförderungsprogramm bei der örtlich zuständigen Regierung frühzeitig vor dem beabsichtigten Baubeginn an. Danach werden die von der Regierung gemeldeten Vorhaben von den Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit in das Landesprogramm aufgenommen. Anschließend können Sie Ihren Förderantrag bei der zuständigen Regierung stellen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV)
Wer kann Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV) beantragen?+
Was wird mit Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV) gefördert?+
Wie beantrage ich Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV)?+
Ähnliche Programme
Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen
Thüringer Finanzministerium (TFM)
Individuell
Teilnahme mittelständischer Unternehmen an Auslandsmessen (Messezuschuss)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Individuell
ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – B – Nachwuchsforschungsgruppen
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Individuell
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
Passt das zu mir?
Machen Sie den kostenlosen Förder-Check und prüfen Sie Ihre Eignung in 2 Minuten.
Check starten