Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur (Richtlinien Forschungsinfrastruktur)
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) (externer Link)
Wenn Sie als anwendungsnahe außeruniversitäre Forschungseinrichtung in neue Forschungsinfrastrukturen oder in den Ausbau bestehender Forschungsinfrastrukturen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Einrichtung der angewandten wirtschaftsnahen, außeruniversitären Forschung mit Mitteln der Europäischen Union bei Investitionen zum Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ohne eigene Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur bei der Bewältigung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben zugutekommen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 5 Millionen pro Vorhaben für einen Zeitraum von grundsätzlich 24 Monaten.
Die Gesamtkosten Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 200.000 betragen.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur (Richtlinien Forschungsinfrastruktur)
Was wird mit Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur (Richtlinien Forschungsinfrastruktur) gefördert?+
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