Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen durch die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus des Landes Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) (externer Link)
Wenn Sie als Kommune die Umsetzung eines örtlichen Teilhabemanagements planen, um einen inklusiven Sozialraum für Menschen mit Beeinträchtigungen zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Umsetzung eines örtlichen Teilhabemanagements und der Einstellung fachlich qualifizierter und geeigneter Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager.
Aufgabe der Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager ist es, auf mehreren Ebenen Maßnahmen zur Schaffung eines inklusiven Sozialraums zu entwickeln und zu begleiten.
Sie erhalten die Förderung für Projekte in 2 Handlungssäulen:
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen durch die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus des Landes Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement)
Was wird mit Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen durch die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus des Landes Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement) gefördert?+
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