ZuschussAktiv

Förderung der sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Wenn Sie in Niedersachsen die soziale Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmestelle übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Verband oder Verein bei der Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmestelle.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben mit diesen Aufgabenschwerpunkten:

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Ihren Personalausgaben.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsenniedersachsen

Häufige Fragen zu Förderung der sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Was wird mit Förderung der sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen gefördert?+
Förderung der sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen fördert Vorhaben im Bereich software. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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