Förderung der sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Wenn Sie in Niedersachsen die soziale Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmestelle übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Verband oder Verein bei der Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmestelle.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben mit diesen Aufgabenschwerpunkten:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Ihren Personalausgaben.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Was wird mit Förderung der sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen gefördert?+
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