ZuschussAktiv

Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen – Sozialberatungsrichtlinie

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

Wenn Sie in Ihrer Kommune migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung von Geflüchteten anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die der Integration von anerkannten Flüchtlingen in Thüringer Kommunen dienen.

Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für Fachpersonal inklusive Schulungsausgaben, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie für Honorare für die soziale Betreuung und Beratung einschließlich anfallende Dolmetschleistungen.

Zur sozialen Betreuung und Beratung zählen

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

thueringen

Häufige Fragen zu Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen – Sozialberatungsrichtlinie

Was wird mit Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen – Sozialberatungsrichtlinie gefördert?+
Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen – Sozialberatungsrichtlinie fördert Vorhaben im Bereich software. Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

Passt das zu mir?

Machen Sie den kostenlosen Förder-Check und prüfen Sie Ihre Eignung in 2 Minuten.

Check starten

Offizielle Quellen