Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen – Sozialberatungsrichtlinie
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)
Wenn Sie in Ihrer Kommune migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung von Geflüchteten anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die der Integration von anerkannten Flüchtlingen in Thüringer Kommunen dienen.
Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für Fachpersonal inklusive Schulungsausgaben, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie für Honorare für die soziale Betreuung und Beratung einschließlich anfallende Dolmetschleistungen.
Zur sozialen Betreuung und Beratung zählen
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen – Sozialberatungsrichtlinie
Was wird mit Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen – Sozialberatungsrichtlinie gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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