ZuschussAktiv

Förderung der Sommerweidehaltung

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt Mehrausgaben durch die Sommerweidehaltung Ihrer Milchkühe und Färsen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt bei der Sommerweidehaltung Ihrer Milchkühe und Färsen (weibliche Rinder, die älter als 12 Monate sind und noch nicht gekalbt haben).

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der in der Weideperiode gehaltenen und im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) angemeldeten Tiere und beträgt EUR 60,00 je berücksichtigungsfähiger Großvieheinheit (GVE, Kühe und Rinder von mehr als 2 Jahren sind 1,0 GVE, Rinder von 6 Monaten bis 2 Jahren sind 0,6 GVE).

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

nrw

Häufige Fragen zu Förderung der Sommerweidehaltung

Wer kann Förderung der Sommerweidehaltung beantragen?+
Förderung der Sommerweidehaltung richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in nrw. Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt Mehrausgaben durch die Sommerweidehaltung Ihrer Milchkühe und Färsen haben, können…
Was wird mit Förderung der Sommerweidehaltung gefördert?+
Förderung der Sommerweidehaltung fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt Mehrausgaben durch die Sommerweidehaltung Ihrer Milchkühe und Färsen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wie beantrage ich Förderung der Sommerweidehaltung?+
Der Antrag auf Förderung der Sommerweidehaltung wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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