Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) (externer Link)
Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom: 15.12.2015 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BAnz AT 05.01.2016 B4 Erste Änderung durch Bekanntmachung vom 12.12.2016 (BAnz AT 27.12.2016 B4) Zweite Änderung durch Bekanntmachung vom 25.11.2022 (BAnz AT 15.12.2022 B6) Dritte Änderung durch Bekanntmachung vom 17.02.2025 (BAnz AT 10.03.2025 B5)
Die Anträge auf Förderung von Maßnahmen nach dieser Richtlinie sind ab Start des Antragszeitraums und spätestens bis zum Ablauf des 31. August des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)
Wer kann Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) beantragen?+
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