Förderung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie)
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI)
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) (externer Link)
Wenn Sie als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs mit anderen Trägern zusammenarbeiten und flexible Bedienformen bereitstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen fördert Verkehrskooperationen zur Koordinierung von Tarifen, Netzen, Fahrplänen und Nahverkehrsplanungen sowie besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung flexibler Bedienformen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Die Höhe richtet sich nach Ihrem Vorhaben und beträgt
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 EUR betragen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie)
Wer kann Förderung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie) beantragen?+
Was wird mit Förderung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie) gefördert?+
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