Förderung der kommunalen Sportentwicklung im Rahmen des Landesprogramms „Sportplatz Kommune 2.0“
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Förderprogramm akktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V.
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. (externer Link)
Wenn Sie ein kommunales Netzwerk und zielgruppenspezifischen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten in Nordrhein-Westfalen planen, könnte diese Förderung für Sie in Frage kommen.
Der Förderaufruf „Sportplatz Kommune 2.0“ steht Ihnen offen, wenn Sie Sportanbieterin oder Sportanbieter sind und Ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Sportanbieterin oder Sportanbieter können gemeinnützige Sportvereine oder weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Zum Beispiel: Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, Träger in der Ganztagsbetreuung, eingetragene Vereine (e. V.), Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Selbstständige mit nachgewiesener sportfachlicher Qualifikation zur Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der kommunalen Sportentwicklung im Rahmen des Landesprogramms „Sportplatz Kommune 2.0“
Wer kann Förderung der kommunalen Sportentwicklung im Rahmen des Landesprogramms „Sportplatz Kommune 2.0“ beantragen?+
Was wird mit Förderung der kommunalen Sportentwicklung im Rahmen des Landesprogramms „Sportplatz Kommune 2.0“ gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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