Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesjugendamt
Wenn Sie als Träger eines Frauenhauses Unterstützung bei der Durchführung von Hilfe- und Unterstützungsangeboten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Träger eines Frauenhauses bei Ihrer inhaltlichen Arbeit und beim Betrieb Ihrer ambulanten Beratungsstellen.
Sie erhalten die Förderung für Ihre Personal- und sächlichen Verwaltungsausgaben einschließlich Ausgaben für das Hauswirtschafts- und Gebäudemanagement in folgenden Bereichen:
Die Höhe des Zuschusses beträgt für kommunale Träger
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen
Was wird mit Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen gefördert?+
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