ZuschussAktiv

Förderung der Infrastruktur von Fischereihäfen und nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (externer Link)

Wenn Sie Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen und Anlandestellen oder Vorhaben im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Hafeninfrastrukturmaßnahmen und bei Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete. Dies erfolgt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF).

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sh

Häufige Fragen zu Förderung der Infrastruktur von Fischereihäfen und nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete

Wer kann Förderung der Infrastruktur von Fischereihäfen und nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete beantragen?+
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Was wird mit Förderung der Infrastruktur von Fischereihäfen und nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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