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Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Osnabrück

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Wenn Sie planen, eine Sozialgenossenschaft zu gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt die Gründung von Sozialgenossenschaften.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 6.000.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

Startup / junges UnternehmenKMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sachsenniedersachsen

Häufige Fragen zu Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften

Wer kann Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften beantragen?+
Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften richtet sich an Startup / junges Unternehmen, KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in sachsen, niedersachsen. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Was wird mit Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften gefördert?+
Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E, software. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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