Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Wenn Sie als Kommune oder mit mehreren Kommunen zusammen eine Energieagentur in Bayern gründen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Gründung und den Betrieb regionaler Energieagenturen durch eine oder mehrere kommunale Gebietskörperschaften.
Die Höhe des Zuschusses ist degressiv gestaffelt und beträgt in den ersten 5 Jahren nach Gründung der Energieagentur
der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch insgesamt höchstens EUR 200.000.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und zusammen mit den Stellungnahmen der regionalen Selbstverwaltungsorganisationen an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen
Wer kann Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen beantragen?+
Was wird mit Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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