Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwV Rückkehrförderung)
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Wenn Sie Rückkehrberatungsprojekte für Ausländerinnen und Ausländer anbieten, die freiwillig ausreisen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Wenn Sie als Ausländerin und Ausländer aus einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Baden-Württemberg freiwillig ausreisen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Rückkehr- und Reintegrationshilfen bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune, Organisation oder Verein bei der Durchführung von Beratungsprojekten und anderen Maßnahmen, die der freiwilligen Rückkehr von Ausländerinnen und Ausländern in ihre Herkunftsländer oder in aufnahmebereite Drittstaaten dienen.
Ausländerinnen und Ausländer, die nach einer Rückkehrberatung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg freiwillig ausreisen, können Rückkehr- und Reintegrationshilfen bekommen.
Sie erhalten im Fall von Rückkehrberatungsprojekten und Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung die Förderung als Zuschuss.
Ausländerinnen und Ausländer, die freiwillig aus einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ausreisen, bekommen die Zuwendung als Vollfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Rückkehr- und Reintegrationshilfen richtet sich nach den Bestimmungen in der Anlage zur Richtlinie.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwV Rückkehrförderung)
Was wird mit Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwV Rückkehrförderung) gefördert?+
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