Förderung der freiwilligen Rückkehr von Drittstaatsangehörigen in ihr Herkunftsland oder Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat (Förderrichtlinie Hessen)
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Wenn Sie in Hessen leben, aber in Ihr Herkunftsland zurückkehren oder in einen anderen Staat außerhalb der Europäischen Union weiterziehen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als Angehörige oder Angehörigen eines Drittstaates bei Ihrer freiwilligen Rückkehr und der Integration in Ihr Herkunftsland oder in einen anderen Staat, der Sie aufnehmen möchte.
Sie erhalten eine Förderung für die Rückkehr, die sogenannte Rückkehrhilfe, in Form von Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfen und medizinisch bedingten Zusatzkosten sowie Starthilfen auf Grundlage des REAG-/GARP-Programms.
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme sowie Ihrem Herkunftsland ab.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte beim zuständigen Regierungspräsidium oder bei der für Sie zuständigen Ausländer- oder Sozialbehörde ein.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der freiwilligen Rückkehr von Drittstaatsangehörigen in ihr Herkunftsland oder Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat (Förderrichtlinie Hessen)
Was wird mit Förderung der freiwilligen Rückkehr von Drittstaatsangehörigen in ihr Herkunftsland oder Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat (Förderrichtlinie Hessen) gefördert?+
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