Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
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Antragstellung
–
Über dieses Programm
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Wenn Sie in den Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage in einem gewerblichen Hafen in Schleswig-Holstein investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei dem Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage in einem gewerblichen Hafen, um die bordeigene Stromversorgung gewerblicher Schiffe mit fossilen Energieträgern während ihrer Liegezeiten durch eine landseitige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu ersetzen.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. In begründeten Ausnahmefällen können Sie bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen
Wer kann Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen beantragen?+
Was wird mit Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen gefördert?+
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