Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie die Angebote der Familienpflegedienste weiterentwickeln und an die veränderten gesellschaftlichen Lebenssituationen von Familien anpassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie in der Entwicklung von Familienpflegediensten, die Familien in besonderen Not- und Krisensituationen unterstützen.
Sie erhalten die Förderung für die Beschäftigung von Fachkräften, die als Einsatzleitung den Aus- und Aufbau sowie die Vernetzung, Praxisberatung, Fort- und Weiterbildung und auch die Bearbeitung von Refinanzierungsfragen betreuen.
Die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu festgesetzt.
Ihren Antrag stellen Sie bis spätestens 1.11. für das kommende Kalenderjahr beim zuständigen Landschaftsverband.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Was wird mit Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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