Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Gesundheit und Soziales (externer Link)
Wenn Sie Frauenschutzhäuser oder Beratungsstellen für Menschen, die Gewalt ausgesetzt sind, betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Schaffung eines flächendeckenden Hilfe- und Interventionsnetzes mit spezialisierten Einrichtungen zur Versorgung von Menschen, die häuslicher und sexualisierter Gewalt oder Stalking ausgesetzt sind, und auch für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung.
Die Höhe des Zuschusses für Personalausgaben beträgt EUR 28.386 je Vollzeitstelle, bei Sachausgaben hängt die Zuschusshöhe von der jeweiligen Einrichtung ab.
Für die Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung und die Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt erhalten Sie einen Zuschuss für eine Vollzeitstelle in Höhe von maximal dem Personalkostensatz für die Entgeltgruppe 10.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung
Was wird mit Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung gefördert?+
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