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Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Landesamt für Gesundheit und Soziales (externer Link)

Wenn Sie Frauenschutzhäuser oder Beratungsstellen für Menschen, die Gewalt ausgesetzt sind, betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Schaffung eines flächendeckenden Hilfe- und Interventionsnetzes mit spezialisierten Einrichtungen zur Versorgung von Menschen, die häuslicher und sexualisierter Gewalt oder Stalking ausgesetzt sind, und auch für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung.

Die Höhe des Zuschusses für Personalausgaben beträgt EUR 28.386 je Vollzeitstelle, bei Sachausgaben hängt die Zuschusshöhe von der jeweiligen Einrichtung ab.

Für die Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung und die Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt erhalten Sie einen Zuschuss für eine Vollzeitstelle in Höhe von maximal dem Personalkostensatz für die Entgeltgruppe 10.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

mv

Häufige Fragen zu Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung

Was wird mit Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung gefördert?+
Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung fördert Vorhaben im Bereich software. Wenn Sie Frauenschutzhäuser oder Beratungsstellen für Menschen, die Gewalt ausgesetzt sind, betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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