Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Abteilung 4 „nachhaltige Landentwicklung“
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (externer Link)
Wenn Sie Maßnahmen planen, um eine leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur in ländlichen Gebieten zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie beim landesweiten Ausbau leistungsfähiger, erschwinglicher und hochwertiger Glasfasernetze (FTTB/H) in bislang un- beziehungsweise unterversorgten Gebieten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)
Was wird mit Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie) gefördert?+
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