ZuschussAktiv

Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

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Über dieses Programm

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Abteilung 4 „nachhaltige Landentwicklung“

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (externer Link)

Wenn Sie Maßnahmen planen, um eine leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur in ländlichen Gebieten zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie beim landesweiten Ausbau leistungsfähiger, erschwinglicher und hochwertiger Glasfasernetze (FTTB/H) in bislang un- beziehungsweise unterversorgten Gebieten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sh

Häufige Fragen zu Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)

Was wird mit Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie) gefördert?+
Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie) fördert Vorhaben im Bereich Digitalisierung, Innovation & F&E. Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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