ZuschussAktiv

Förderung der Brachenberäumung

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (externer Link)

Wenn Sie als Kommune Bauten auf Brachflächen beseitigen und diese begrünen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Kommune bei der Beräumung von Brachflächen. Mithilfe der Förderung sollen bauliche Anlagen auf Grundstücken beseitigt werden, für die die Eigentümerin oder der Eigentümer weder für eine Sanierung noch für einen Abbruch in Anspruch genommen werden kann oder die im Eigentum Ihrer Gemeinde stehen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsen

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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