Förderung der Beratung in der Landwirtschaft
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz
Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen eine betriebliche Beratung durch eine Beratungsanbieterin oder einen Beratungsanbieter in Anspruch nehmen möchten, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Diese müssen von anerkannten Beratungsanbieterinnen und Beratungsanbietern durchgeführt werden.
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben, die Höchstgrenze liegt bei EUR 80,00 pro Beratungsstunde. Die Gesamtförderung ist auf einen Höchstbetrag von EUR 1.500 je Beratungselement und Jahr begrenzt, die Bagatellgrenze liegt bei EUR 225,00.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Beratung in der Landwirtschaft
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Was wird mit Förderung der Beratung in der Landwirtschaft gefördert?+
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