Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) Referat 333
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (externer Link)
Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau vom: 14.01.2025 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BAnz AT 03.02.2025 B3
Vollständige Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde bis spätestens zwei Monate vor Abschluss des Vertrags mit der Kontrollstelle einzureichen. Der letzte Antrag muss am 01.12.2030 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
Wer kann Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau beantragen?+
Was wird mit Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau gefördert?+
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