Förderung der ambulanten Hilfen
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Regierungspräsidien Baden-Württemberg (externer Link)
Wenn Sie Maßnahmen durchführen, die bedarfsgerechte Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen im Vor- und Umfeld der Pflege landesweit ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Versorgung im Vorfeld und Umfeld der Pflegebedürftigkeit sowie von Maßnahmen im Rahmen der Familienpflege und Dorfhilfe. Mit Ihren Vorhaben entlasten Sie pflegende Angehörige, vermeiden oder verhindern Pflegebedürftigkeit oder leisten Hilfen bei beginnender Pflegebedürftigkeit.
Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte:
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der ambulanten Hilfen
Was wird mit Förderung der ambulanten Hilfen gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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