ZuschussAktiv

Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Durchführung strategischer und investiver Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR

Was wird mit Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR gefördert?+
Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Wie beantrage ich Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR?+
Der Antrag auf Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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