ZuschussAktiv

Förderrichtlinie zur Weiterentwicklung der psychosozialen Versorgung für Geflüchtete in Hessen

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Zuletzt geprüft: 06. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Wenn Sie Maßnahmen umsetzen möchten, durch die psychisch belastete Geflüchtete und auch in der Flüchtlingsbetreuung tätige Menschen unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Beratung und Betreuung für neu in Hessen angekommene, psychisch belastete und traumatisierte Geflüchtete sowie für die in der Flüchtlingsbetreuung tätigen Menschen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch jährlich

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung VII.

Anträge auf Förderung regionaler psychosozialer Einzelmaßnahmen können jederzeit gestellt werden, Förderantrage für Zentren für die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten und für ergänzende psychosoziale Betreuung in den (Erstaufnahme)einrichtungen reichen Sie bitte bis zum 31.10. des Vorjahres ein.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

hessen

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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