Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
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Über dieses Programm
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
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Wenn Sie als Kommune inklusive regionale Versorgungsstrukturen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft dabei, Barrieren im kommunalen Bereich zu beseitigen und gleichwertige und diskriminierungsfreie Lebensbedingungen für alle Menschen zu schaffen.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen bei Baumaßnahmen sowie damit verbundene Ausstattungsinvestitionen und Dienstleistungen (als notwenige Begleitmaßnahmen), die dem Abbau vorhandener Barrieren in Gebäuden und Einrichtungen dienen oder inklusive Begegnungsstätten für Menschen mit und ohne Behinderungen schaffen.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
Was wird mit Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gefördert?+
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