Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Thüringer Aufbaubank (TAB) (externer Link)
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Trinkwasserversorgung qualitativ zu verbessern und die Bereitstellung von Trinkwasser quantitativ zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen unterstützt Sie bei der Errichtung oder Sanierung von Anlagen einer privaten beziehungsweise öffentlichen Trinkwasserversorgung.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für private Anlagen zur Trinkwasserversorgung bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch EUR 1.000 und höchstens EUR 22.000 je angeschlossenem Grundstück.
Für Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung beträgt der Zuschuss bis zu 65 Prozent, maximal jedoch EUR 20.000 je neu anzuschließendem Grundstück, und für Anlagen zum Anschluss lokaler Wasserversorgungsanlagen an Anlagen der Fernwasserversorgung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum
Was wird mit Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum gefördert?+
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