Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt
Wenn Sie ländliche Räume durch Maßnahmen der Flurbereinigung oder Landwirtschaftsanpassung oder durch Vorhaben der Integrierten Ländlichen Entwicklung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung, die zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Stellen Sie Ihren Förderantrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014
Wer kann Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014 beantragen?+
Was wird mit Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014 gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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