Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (externer Link)
Wenn Sie Ressourcen effizient nutzen, Kosten senken und gleichzeitig Umweltziele erreichen möchten, können Sie von der Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz profitieren.
Die EU und der Freistaat Sachsen fördern den Wandel zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft im Freistaat Sachsen. Die einzelnen Förderbereiche sind:
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 % der förderfähigen Kosten, jedoch mindestens 500 EUR und höchstens 5 Millionen Euro (5.000.000 EUR). (Für Projekte zur Phosphorrückgewinnung aus Aschen der Monoverbrennung von Klärschlamm beträgt die maximale Förderhöhe 10 Millionen Euro (10.000.000 EUR).
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026
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Was wird mit Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026 gefördert?+
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