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Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau

Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)

Wenn Sie bauliche Vorhaben im Bereich der Kinderbetreuung durchführen oder die Erstausstattung einer Einrichtung vornehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Schaffung neuer und bei dem Erhalt bestehender Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Anzahl der Kinder auf Basis der aktuellen Bevölkerungsstatistik ist die Grundlage für die Verteilung der Fördermittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.7. des laufenden Jahres beim Kommunalen Sozialverband Sachsen ein. Anträge für betrieblich unterstützte Kindertageseinrichtungen müssen Sie bis zum 31.10. für das Folgejahr einreichen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sachsen

Häufige Fragen zu Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau

Wer kann Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau beantragen?+
Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in sachsen. Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)
Was wird mit Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau gefördert?+
Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau fördert Vorhaben im Bereich software. Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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