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Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Zuletzt geprüft: 06. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)

Wenn Sie in einer Förderregion in Nordrhein-Westfalen Maßnahmen umsetzen wollen, die der Verbesserung der hausärztlichen Versorgung dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Ärztin oder Arzt bei Vorhaben zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gemeinden, in denen diese durch das altersbedingte Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet ist oder auf mittlere Sicht gefährdet erscheint.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Einzelnen

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bundesweit

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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