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Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (VwV FAKT)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

zuständige untere Landwirtschaftsbehörde in Baden-Württemberg

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum Baden-Württemberg

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum zum Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (VwV FAKT II) 16.09.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz GABl. 2024, S. 697

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bw

Häufige Fragen zu Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (VwV FAKT)

Wer kann Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (VwV FAKT) beantragen?+
Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (VwV FAKT) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in bw. Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Was wird mit Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (VwV FAKT) gefördert?+
Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (VwV FAKT) fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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