Finanzhilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefondsrichtlinien – HFR)
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
zuständige Kreisverwaltungsbehörde Bayern
Freistaat Bayern – BayernPortal (externer Link)
Wenn Sie finanzielle Unterstützung bei der Beseitigung von schweren Schäden durch Elementarereignisse benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfen des Freistaates Bayern erhalten.
Der Freistaat Bayern gewährt Finanzhilfen zur Beseitigung von schweren Schäden, die unmittelbar und in größerer Zahl durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdrutsche, Überschwemmungen und Lawinen in größeren Gebieten verursacht wurden und die davon Betroffenen in ihrer Existenz bedrohen.
Als Geschädigte und Geschädigter bekommen Sie die Finanzhilfe für folgende Vorhaben:
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Finanzhilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefondsrichtlinien – HFR)
Wer kann Finanzhilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefondsrichtlinien – HFR) beantragen?+
Was wird mit Finanzhilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefondsrichtlinien – HFR) gefördert?+
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