Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027)
Europäische Kommission
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Referat RS 3 – Europäische Raum- und Stadtentwicklung
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (Externer Link)
Die Europäische Union unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der EU sowie zwischen den EU-Mitgliedstaaten und angrenzenden Drittländern, Partnerländern, sonstigen Gebieten beziehungsweise überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Im Rahmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit werden folgende Maßnahmen mitfinanziert:
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung beteiligt sich finanziell an den Kooperationsprogrammen.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027)
Was wird mit Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) gefördert?+
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