ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen
Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (externer Link)
Wenn Sie Frauen in ihrer Selbstständigkeit unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus bei Vorhaben zur Stärkung weiblichen Unternehmertums sowie der geschlechtergerechten Unterstützung von Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen beim Aufbau und bei der Festigung der selbstständigen Tätigkeit.
Ihre förderfähigen Ausgaben für das Vorhaben liegen bei mindestens EUR 50.000.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen
Wer kann ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen beantragen?+
Was wird mit ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen gefördert?+
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