ZuschussAktiv

ESF Plus – Gründungsberatung

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (externer Link)

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für eine Beratung bekommen.

Der Freistaat Sachsen fördert Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Das gilt auch bei einer freiberuflichen Tätigkeit.

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Beratung und spätestens 2 Monate nach Erstellung einer Beratungsempfehlung durch eine fachkundige Stelle über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

Startup / junges Unternehmen

Verfügbar in

sachsen

Häufige Fragen zu ESF Plus – Gründungsberatung

Wer kann ESF Plus – Gründungsberatung beantragen?+
ESF Plus – Gründungsberatung richtet sich an Startup / junges Unternehmen mit Sitz in sachsen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für…
Was wird mit ESF Plus – Gründungsberatung gefördert?+
ESF Plus – Gründungsberatung fördert Vorhaben im Bereich Gründung. Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für eine Beratung bekommen.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

Passt das zu mir?

Machen Sie den kostenlosen Förder-Check und prüfen Sie Ihre Eignung in 2 Minuten.

Check starten

Offizielle Quellen