Erschließung neuer Technologien im Bereich der Handwerkswirtschaft (Handwerk Innovativ)
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Fördervolumen
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Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Wenn Sie als Handwerksorganisation und Forschungseinrichtung zusammen innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben planen, um Handwerksbetriebe an neue Produkte, neue Produktionsverfahren, neue Formen der Kooperation und an die Erschließung neuer Märkte heranzuführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Handwerksorganisation und Forschungseinrichtung bei der Erschließung neuer Technologien für die Handwerkswirtschaft durch innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Sie im Rahmen von Pilotprojekten zur Praxisreife bringen.
Gefördert werden Verbundvorhaben von Handwerksorganisationen und Forschungseinrichtungen im Bereich der angewandten Forschung zu folgenden Themenbereichen und Fragestellungen:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Als hochschulgebundene Forschungseinrichtung erhalten Sie Mittelzuweisungen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 80 Prozent, bei hochschulgebundenen Forschungseinrichtungen 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Erschließung neuer Technologien im Bereich der Handwerkswirtschaft (Handwerk Innovativ)
Wer kann Erschließung neuer Technologien im Bereich der Handwerkswirtschaft (Handwerk Innovativ) beantragen?+
Was wird mit Erschließung neuer Technologien im Bereich der Handwerkswirtschaft (Handwerk Innovativ) gefördert?+
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