ZuschussAktiv

Erhaltung von Denkmalen

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern denkmalpflegerische Vorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben an Denkmalen unterschiedlicher Art, die dem Denkmalschutz entsprechen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer denkmalbedingten Mehraufwendungen.

Bei herausragendem Landesinteresse können Sie im Einzelfall eine höhere Förderung bekommen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. für das folgende Jahr an das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

mv

Häufige Fragen zu Erhaltung von Denkmalen

Wer kann Erhaltung von Denkmalen beantragen?+
Erhaltung von Denkmalen richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in mv. Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern denkmalpflegerische Vorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen…

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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