Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Tel: +49 800-0268724 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:30 – 15:00 Uhr, Freitag 09:30 – 13:00 Uhr)
Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft oder Unternehmen Studien zur Energieeinsparung, zur Energieeffizienz sowie zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien durch fachkundige Dritte erstellen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft oder Unternehmen, wenn Sie fachkundige Dritte mit der Erstellung von Studien zur Energieeinsparung, Verbesserung der Energieeffizienz sowie Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien beauftragen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den vom Freistaat Bayern beauftragten Projektträger Bayern. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne
Wer kann Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne beantragen?+
Was wird mit Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne gefördert?+
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