Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel: +49 6196 908-1880 (Anrufzeiten: Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag 12:00 – 16:00 Uhr)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (externer Link)
Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom: 13.12.2024 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BAnz AT 23.12.2024 B2
Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrags.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Wer kann Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) beantragen?+
Was wird mit Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) gefördert?+
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