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Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Tel: +49 6196 908-1880 (Anrufzeiten: Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag 12:00 – 16:00 Uhr)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (externer Link)

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom: 13.12.2024 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BAnz AT 23.12.2024 B2

Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrags.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Wer kann Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) beantragen?+
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Was wird mit Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) gefördert?+
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz, Unternehmensberatung. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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