Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)
zuständiger Landrat
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie für Ihr landwirtschaftliches Unternehmen zusätzliche Einkommensquellen erschließen möchten und dafür Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen nötig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder auch eine Bürgschaft erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Kapitalmarktdarlehen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt EUR 10.000.
Die Höhe der anteiligen modifizierten Ausfallbürgschaft des Landes beträgt bis zu 70 Prozent des Darlehensbetrages.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den zuständigen Landrat.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)
Wer kann Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID) beantragen?+
Was wird mit Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID) gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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