Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern
Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in Gebäude und technische Einrichtungen investieren, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie die Haltungsbedingungen von Nutztieren zu verbessern und die Produktionskosten zu rationalisieren und zu senken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Mitteln des Bundes und der EU bei der Finanzierung von Investitionen in Gebäude und technische Anlagen, mit denen Sie Ihre betriebliche Gesamtleistung und Nachhaltigkeit verbessern und die ausschließlich der Produktion tierischer Primärerzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- oder Klimaschutzes dienen.
Der Gesamtzuschuss je Zuwendungsempfänger darf 65 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
Wer kann Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) beantragen?+
Was wird mit Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) gefördert?+
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