Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen – Investitionen zur Diversifizierung
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Regierungspräsidien Baden-Württemberg (externer Link)
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Landwirtin und Landwirt, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum erschließen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
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50 .000 € – 400 .000 €
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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