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Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

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Über dieses Programm

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt das freiwillige ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zur Integration von Geflüchteten und von Schutzsuchenden aus der Ukraine.

Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben, die Ihnen bei der Einrichtung, der Fortführung und beim Ausbau von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in den Kreisen und kreisfreien Städten entstehen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich höchstens EUR 63.000 je Vollzeitstelle. Zusätzlich können Sie einen Zuschuss – in angemessener Höhe – für Sachmittel bekommen.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

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Häufige Fragen zu Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe

Was wird mit Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe gefördert?+
Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe fördert Vorhaben im Bereich software. Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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