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Digitalbonus Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Zuletzt geprüft: 06. Juni 2026

Fördervolumen

3 .000 € – 50 .000 €

Förderquote

bis 50%

Aufwand

Einfach

Antragstellung

Gering

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ vom: 27.06.2024 zuletzt geändert am: 07.10.2025 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Az. 24-7305/224 (BayMBl. Nr. 315)

Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Der Start erfolgt jeweils um 10:00 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bayern
Mitarbeiter: 1250

Benötigte Unterlagen

  • Online-Antrag über digitalbonus.bayern
  • Angebotsunterlagen
  • Betriebswirtschaftliche Unterlagen

Häufige Fragen zu Digitalbonus Bayern

Wer kann Digitalbonus Bayern beantragen?+
Digitalbonus Bayern richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in bayern. Unternehmen mit 1–250 Beschäftigten sind antragsberechtigt. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Wie viel Förderung bietet Digitalbonus Bayern?+
Das Fördervolumen bei Digitalbonus Bayern beträgt 3 .000 € – 50 .000 €, mit einer Förderquote von bis zu 50 %. Es handelt sich um einen Zuschuss.
Was wird mit Digitalbonus Bayern gefördert?+
Digitalbonus Bayern fördert Vorhaben im Bereich Digitalisierung, Investitionen. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Wie beantrage ich Digitalbonus Bayern?+
Der Antrag auf Digitalbonus Bayern wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: Gering. Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Ausschlüsse

  • Unternehmen außerhalb Bayerns
  • Reine Wartungs- und Betriebskosten
  • Bereits begonnene Projekte

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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