ZuschussAktivBundesweit

Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

FFA Filmförderungsanstalt (externer Link)

Richtlinie für die Projektfilmförderung nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Förderung von Filmvorhaben in Koproduktion („Minitraité“) (§§ 2 und 3 Abs. 2 Filmförderungsgesetz (FFG) i.V.m. Minitraité) vom: 19.01.20216 Filmförderungsanstalt

Für die Entwicklung neuer Koproduktionen stellt der deutsch-französische Projektentwicklungsfonds jährlich 200.000 EUR bereit.

Die Förderung beträgt höchstens 50.000 EUR und darf maximal 70 % der Ausgaben für die Entwicklung umfassen. Antragsberechtigt sind in Deutschland und Frankreich ansässige Produzenten, die eine professionelle Filmausbildung abgeschlossen haben oder über Erfahrungen im Filmbereich verfügen. Für mindestens einen Antragstellenden muss das beantragte Projekt der erste oder zweite Kinofilm sein.

Förderanträge müssen zeitgleich gestellt werden. Deutsche Produzierende stellen den Förderantrag bei der FFA-Serviceportal (siehe weiterführende Links).

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds

Wer kann Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds beantragen?+
Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Was wird mit Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds gefördert?+
Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Wie beantrage ich Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds?+
Der Antrag auf Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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