Denkmalförderung (RL DFö)
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Sicherung, dem Erhalt, der Pflege und der Nutzbarmachung sächsischer Kulturdenkmale und des damit verbundenen materiellen und immateriellen kulturellen Erbes.
Sie erhalten die Förderung im Rahmen eines allgemeinen Landesprogramms Denkmalpflege sowie im Sonderprogramm Denkmalpflege für Kulturdenkmale besonderer Bedeutung, die das nationale kulturelle Erbe mitprägen und die in den Bereich des Bundes und der Europäischen Union fallen, sowie für Maßnahmen von landesweiter Bedeutung.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme.
Die Förderung erhalten Sie vor allem für den denkmalbedingten Mehraufwand.
Richten Sie Ihren Antrag für das Landesprogramm bis zum 30. Oktober für das folgende Jahr an die zuständige untere Denkmalschutzbehörde.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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